



Bafa Fördermittel für KMU
In einer Welt, in der IT das Rückgrat Ihrer gesamten Wertschöpfung ist, reichen kleinste Störungen, um ganze Organisationen stillzulegen. Die fundamentale Frage lautet nicht, ob Risiken existieren - sondern ob Sie strukturiert darauf vorbereitet sind.
In einer hypervernetzten Wirtschaft entscheiden Minuten über den Fortbestand Ihres Unternehmens. Wer auf Vorfälle bloß reagiert, hat strategisch bereits verloren. XIV Tech transformiert Ihre digitale Abwehr in ein messbares Fundament unternehmerischer Sicherheit - gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland.
ELIGIBILITÄT JETZT PRÜFEN
ZUSCHUSS-MATRIX BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in den alten Bundesländern mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 % auf strategische Beratungsleistungen.
Investitionsvolumen: 3.500 € netto Festpreis.
Staatliche Kostenübernahme: bis zu 1.750 €.
Status:
Keine Beteiligung. Keine Einflussnahme.
Nicht rückzahlbar.
XIV Tech verbindet
BAFA-Förderung,
regulatorische Kompetenz und
IT-Sicherheitsstrategie zu einer klaren, umsetzbaren Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführer von KMU und NIS2-pflichtigen Unternehmen.
DIE DREI SÄULEN DER SYSTEMISCHEN VULNERABILITÄT
01 CYBERANGRIFFE
Hacker, Ransomware und gezielte Malware-Infiltrationen.
Kritische Fehlkonfigurationen in internen Netzen.
Fehlerhafte Sicherheitsupdates (analog zum globalen CrowdStrike-Vorfall).
Gezielte Ransomware- & APT-Angriffe, systemische Fehlkonfigurationen und kaskadierende Update-Risiken (CrowdStrike-Szenarien).
03 STANDORTRISIKEN
Physische Zerstörung durch Feuer- und Wasserschäden.
Unbeherrschbare Naturkatastrophen.
Totalschadensszenario am betrieblichen Hauptstandort.
Elementarschäden (Feuer/Wasser), kritische Naturkatastrophen und vollständige Totalschadensszenarien.
Die europaweit geltende NIS2-Richtlinie verschärft die Anforderungen an die IT-Sicherheit drastisch. Sie verpflichtet eine Vielzahl von Unternehmen zu einem lückenlosen Risikomanagement, strengen Dokumentationspflichten, dem Aufbau von Incident-Response-Strukturen, verpflichtenden Management-Schulungen sowie einer tiefgehenden Lieferkettenprüfung.
Für NIS2-pflichtige Unternehmen ist eine strategische Bestandsaufnahme unerlässlich. Die BAFA-Förderung ermöglicht exakt diese tiefgreifende Vorbereitung - strukturiert und finanziell stark abgefedert.
Wichtig für den Mittelstand: Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar der gesetzlichen NIS2-Pflicht unterliegen, können diese BAFA-Förderung vollumfänglich nutzen. Gerade innerhalb digital stark abhängiger Lieferketten ist diese präventive Analyse eine Frage unternehmerischer Vernunft.
IT-Sicherheitsstrategie.
Cyber-Risikoanalyse.
Organisations- & Governance-Struktur.
Risikomanagement
Digitalisierung & Compliance
Hardware und Endgeräte.
Software-Lizenzen.
Operative Firewalls und Systeme.
Rein ausführende IT-Dienstleistungen.
Gefördert wird ausschließlich die strategische Analyse und die qualifizierte Beratungsleistung - keine Hardware, keine Softwarelizenzen, keine Firewalls und keine operative technische Umsetzung.
IT-Sicherheitsstrategie.
Cyber-Risikoanalyse.
Organisations- & Governance-Struktur.
Risikomanagement
Digitalisierung & Compliance
Hardware und Endgeräte.
Software-Lizenzen.
Operative Firewalls und Systeme.
Rein ausführende IT-Dienstleistungen.
Gefördert wird ausschließlich die strategische Analyse und die qualifizierte Beratungsleistung - keine Hardware, keine Softwarelizenzen, keine Firewalls und keine operative technische Umsetzung.
Maximal förderfähige Beratungskosten: 3.500 € | Bis zu 50 % Zuschuss bedeutet bis zu 1.750 € direkte Erstattung. Die aktuelle Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31.12.2026.
Unternehmen sind voll förderfähig, wenn sie weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen. Zudem müssen sie rechtlich selbstständig sein, ihren Sitz sowie den aktiven Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und gewerblich oder freiberuflich tätig sein.
Explizit ausgeschlossen von der staatlichen Förderung sind reine Unternehmensberatungen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen, die sich im aktiven Insolvenzverfahren befinden.
Unternehmen sind voll förderfähig, wenn sie weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. € aufweisen. Zudem müssen sie rechtlich selbstständig sein, ihren Sitz sowie den aktiven Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und gewerblich oder freiberuflich tätig sein.
Explizit ausgeschlossen von der staatlichen Förderung sind reine Unternehmensberatungen, gemeinnützige Organisationen sowie Unternehmen, die sich im aktiven Insolvenzverfahren befinden.
01 Einleitung der unverbindlichen Förder- und Unternehmensprüfung.
02 Formelle Antragstellung beim Bundesamt zwingend vor Beratungsbeginn.
03 Durchführung der strategischen Analyse durch Experten (maximal 5 Tage).
04 Übergabe der vollständigen Dokumentation und der Maßnahmen-Roadmap.
05 Vollständige Begleichung der transparenten Festpreisrechnung.
06 Direkte Auszahlung des nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Ihr Konto.

